Wettbewerbsvorgaben:
Als Planungsziel wurde die Umfahrung bzw. Erneuerung der bestehenden 3 Tunnels (G1, G2 und G3) sowie die Verbesserung der Straßenführung des gesamten Straßenabschnittes zwischen KM 11,500 und KM 13,270 der LS 9 Ultental definiert.
Gefordert war eine in zwei Baulosen realisierbare technische Lösung. Das 1. Baulos soll unmittelbar nach dessen Fertigstellung zweispurig befahren werden können und musste die gefährlichsten Stellen des ersten Abschnittes (hauptsächlich im Bereich des bestehenden Tunnels G1) beseitigen. Das 2. Baulos soll mit lediglich geringen Behinderungen für den Verkehr zu einem späteren Zeitpunkt ausführbar sein. Gemeinsam mit dem vorab gebauten 1. Baulos musste dieses 2. Baulos zu einer vollständigen Verkehrslösung für den gesamten Abschnitt führen. Während der gesamten Bauzeit des 1. und des 2. Bauloses muss die LS 9 Ultental im gesamten Abschnitt ohne zusätzliche Gefahren, welche durch die Bauarbeiten verursacht werden könnten, befahrbar bleiben. Weiters waren die Abmessungen des Regelquerschnittes 6B gemäß D.LH. 27.06.2006 Nr. 28 einzuhalten.
Höchstbetrag der von der Landesverwaltung festgesetzten Baukosten betrug 20 Mio. Euro
Projektlösung:
Die drei auf dem betroffenen Streckenabschnitt befindlichen Tunnel G1, G2 und G3 weisen sehr geringe Querschnittsbreiten und kaum sicherheitstechnische Ausrüstungen auf und befinden sich zudem in einem schlechten baulichen Zustand. Besonders der Tunnel G1 zeichnet sich durch sehr enge und kurze Bögen aus und der Bauzustand ist zudem deutlich schlechter als jener der Tunnel G2 und G3. Aus diesem Grund sah die entworfene Projektlösung eine Neuerrichtung des Tunnel G1 mit einer Länge von 465m (Baulos 1) und eine Sanierung der beiden bestehenden Tunnel G2 und G3 (Baulos 2) vor.
Beide Baulose können ohne wesentliche Behinderungen des Verkehrs auf der LS 9 (keine Totalsperren über längere Zeiträume) realisiert werden. Während des Neubaus des Tunnels G1 kann der bestehende Tunnel G1 weiterhin ungehindert für den Verkehr benutzt werden, da der neue Tunnel auch einer neuen Trasse folgt. Die Sanierung der Tunnels G2 und G3 sieht eine Aufweitung des Querschnitts mit Einbau einer neuen Innenschale vor. Da die LS 9 nicht gänzlich für den Verkehr gesperrt werden durfte, wurde für diese beiden Tunnel ein Bauverfahren vorgesehen, das bisher hauptsächlich für die Aufweitung von bestehenden Eisenbahntunnel, unter Erhaltung des Fahrbetriebes, eingesetzt worden ist. Die Aufweitung des Querschnitts wird dabei nach dem sogenannten „Tunnel im Tunnel-Prinzip“ realisiert. Der laufende Verkehr wird während der Bauarbeiten einspurig in Tunnelmitte und im Schutze einer verschiebbaren Einhausung abgewickelt. Diese Schutzeinhausung wird so konstruiert, dass innerhalb der Einhausung ein ausreichender Lichtraum für den laufenden Verkehr und außerhalb der Einhausung, zwischen Außenkante Einhausung und Innenkante Ausbruchslaibung, alle wesentlichen Arbeiten des Tunnelbaues möglich sind. Kurzzeitige Verkehrssperrungen der Tunnel sind dabei nur während der Sprengungen erforderlich.
Die Portale wurden schlicht und einfach gehalten, mit dem Ziel das Landschaftsbild bestmöglich zu erhalten. Beim Ostportal des neuen Tunnels G1 und des zu sanierenden Tunnels G3 wurden zudem landschaftsschonende Galerien mit Öffnung in Richtung Südosten vorgesehen.
Die Leistungen für den Planungswettbewerb wurden in Planungsgemeinschaft mit ILF Beratende Ingenieure ZT GmbH, Dr. Ing. Oswald Holzner, Dr. Ing. Michael Abler und Monovolume durchgeführt.