Planungswettbewerb für die Realisierung der Umfahrung St. Andrä in der Gemeinde Brixen

Auslober:
Autonome Provinz Bozen – Südtirol
Geschätzte Bausumme:
1.890.000 €
Zeitraum:
2010
Wettbewerbsvorgaben:
Als Planungsziel wurde das Vorprojekt für die Realisierung der Umfahrung St. Andrä in der Gemeinde Brixen definiert. Grundlage der Planungstätigkeit waren die von der Gemeinde im Bauleitplan eingetragene Trasse sowie die Anwendung eines Regelquerschnittes des Typs 5 der funktionellen und geometrischen Normen für die Planung und den Bau von Straßen in der Autonomen Provinz Bozen (D.LH. Nr. 28 vom 27.06.2006) Der Höchstbetrag der von der Landesverwaltung festgesetzten Baukosten betrug 1,948 Mio. Euro, wobei dieser Betrag mit einer Toleranz von 5% überschritten werden konnte.
Projektlösung:

Die Randbedingungen des Planungswettbewerbs für die Umfahrung St. Andrä bildeten eine technisch sehr anspruchsvolle Aufgabenstellung. Im Planungsprozess war es sehr wichtig, eine technische Lösung zu finden, die sowohl die schwierigen Platzverhältnisse und den großen Höhenunterschied der zu verbindenden Straßenabschnitte ideal bewältigt als auch auf die sensible landschaftliche Situation und die Ortsnähe eingeht.

Die entworfene Umfahrungsstraße ist ca. 125 m lang und zweigt bei der Kehre unterhalb von St. Andrä von der bestehenden Landesstraße LS 29 ab. Sie führt zunächst auf einer Talbrücke (L=42 m) über die Schlucht des Trametschbaches und verläuft anschließend im Hanganschnitt bis zu einer Hangbrücke (L= ca. 40 m), die im Bereich der Kreuzung mit der LS 146 „St. Andrä – St. Leonhard“ bzw. der LS 63 „Guggenbichl“ endet. Dieser Kreuzungsbereich wird aufgrund der zusätzlichen Einmündung der Umfahrungsstraße umgeplant, sodass die vorrangige Hauptrichtung von der LS 146 „St. Andrä – St. Leonhard“ zur neuen Umfahrungsstraße verläuft.

Aufgrund des großen Höhenunterschiedes zwischen der bestehenden Kehre auf der LS 29 und der Kreuzung der LS 146 „St. Andrä – St. Leonhard“ bzw. LS 63 „Guggenbichl“ im Bereich der Einmündung der Umfahrungsstraße ergab sich aufgrund der geringen Trassenlänge eine relativ große Längsneigung für die neue Umfahrungsstraße. Um diese Längsneigung zu minimieren, wurde vorgesehen, die LS 29 im Bereich der Kehre um rd. 0,9 m anzuheben und den Kreuzungsbereich am Ende der Umfahrungsstraße um ca. 0,7 m abzusenken. Dadurch konnte die maximale Längsneigung der Umfahrungsstraße auf 11,0 % beschränkt werden.

Herzstück der geplanten Umfahrung ist die Talbrücke über die Schlucht des Trametschbaches. Aufgrund der Straßenführung stellt die Brücke im Grundriss ein stark gekrümmtes Tragwerk mit einem Radius von 40 m und einer maximalen Längsneigung von 11 % dar. Die Brücke wurde als 2-feldriges Verbundtragwerk konzipiert, wobei sich das mittlere Auflager genau in Brückenmitte über der Schlucht befindet und für die Abtragung dieser Lasten ein Stahlbogen in Form eines Trapezquerschnittes mit einer Spannweite von ca. 50 m über die Schlucht gespannt wurde. Die Verbindung zwischen dem Bogen und dem Auflager in Brückenmitte wurde über 12 fächerförmig angeordneten Hängestangen je Seite hergestellt. Als Stahlbogen wurde ein eleganter, flacher Parabelbogen gewählt, der einerseits niedrig genug ist, dem Kirchturm nicht die Fernwirkung zu nehmen und andererseits durch seine starke Form der Spannweite gerecht wird. Die Ausführung der Oberfläche des Tragbogens wurde in Cortenstahl vorgesehen. Als Absturzsicherung wurde ein Geländer aus Verbundsicherheitsglas angedacht um auch dem Autofahrern nicht die eindrucksvolle Aussicht zu nehmen und die Straßenkonstruktion in der Höhe so schmal als möglich zu halten.
Die Leistungen für den Planungswettbewerb wurden in Planungsgemeinschaft mit ILF Beratende Ingenieure ZT GmbH durchgeführt.