Die Randbedingungen des Planungswettbewerbs für die Umfahrung St. Andrä bildeten eine technisch sehr anspruchsvolle Aufgabenstellung. Im Planungsprozess war es sehr wichtig, eine technische Lösung zu finden, die sowohl die schwierigen Platzverhältnisse und den großen Höhenunterschied der zu verbindenden Straßenabschnitte ideal bewältigt als auch auf die sensible landschaftliche Situation und die Ortsnähe eingeht.
Die entworfene Umfahrungsstraße ist ca. 125 m lang und zweigt bei der Kehre unterhalb von St. Andrä von der bestehenden Landesstraße LS 29 ab. Sie führt zunächst auf einer Talbrücke (L=42 m) über die Schlucht des Trametschbaches und verläuft anschließend im Hanganschnitt bis zu einer Hangbrücke (L= ca. 40 m), die im Bereich der Kreuzung mit der LS 146 „St. Andrä – St. Leonhard“ bzw. der LS 63 „Guggenbichl“ endet. Dieser Kreuzungsbereich wird aufgrund der zusätzlichen Einmündung der Umfahrungsstraße umgeplant, sodass die vorrangige Hauptrichtung von der LS 146 „St. Andrä – St. Leonhard“ zur neuen Umfahrungsstraße verläuft.
Aufgrund des großen Höhenunterschiedes zwischen der bestehenden Kehre auf der LS 29 und der Kreuzung der LS 146 „St. Andrä – St. Leonhard“ bzw. LS 63 „Guggenbichl“ im Bereich der Einmündung der Umfahrungsstraße ergab sich aufgrund der geringen Trassenlänge eine relativ große Längsneigung für die neue Umfahrungsstraße. Um diese Längsneigung zu minimieren, wurde vorgesehen, die LS 29 im Bereich der Kehre um rd. 0,9 m anzuheben und den Kreuzungsbereich am Ende der Umfahrungsstraße um ca. 0,7 m abzusenken. Dadurch konnte die maximale Längsneigung der Umfahrungsstraße auf 11,0 % beschränkt werden.