Gefahrenzonenplanung

Mit Naturgefahren sind die Menschen im Siedlungsraum der Alpen seit Urzeiten konfrontiert. Die zunehmende Beanspruchung des Territoriums und die stetig wachsenden Ansprüche an die Sicherheit einerseits - und die sich abzeichnenden klimatischen Veränderungen andererseits bedingen ein Spannungsfeld, in dem der Mensch als Akteur in vielfältiger Weise gefordert ist.

Einerseits braucht es Regeln für die künftige Nutzung von Raum und Ressourcen, andererseits verlangt die Gesellschaft aber auch nach Maßnahmen zur Absicherung von bestehenden Siedlungs- und Wirtschaftsräumen.

Die Gefahrenzonenplanung dient zum einen der Erkennung und Beurteilung von Naturraumprozessen, wie Steinschlag, Murgängen, Lawinen oder Hochwasser, andererseits ist sie aber auch wesentliche Voraussetzung für Planung, Bau und Betrieb von Schutzbauwerken und Einführung von Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen.

Gemeinden, aber auch Privatpersonen oder Betriebe sind darauf angewiesen, dass Wohn- und Gewerbebauten sowie Infrastrukturen dauerhaft und sicher funktionieren. Die Forderung nach der Sicherheit von Personen oder Betriebsstätten, Verkehrswegen oder Energie- und Kommunikationsleitungen hat durch die zunehmende weltweite Vernetzung vielfach eine existentielle Bedeutung erlangt.

Der Gesetzgeber sieht für Bauleitplanänderungen bzw. Nutzungsänderungen eine sogenannte „Prüfung der hydrogeologischen und hydraulischen Gefahr“ im Sinne von Art. 10 sowie „Prüfung der hydrogeologischen oder hydraulischen Kompatibilität“ im Sinne von Art. 11 der Durchführungsverordnung „Gefahrenzonenplan“, DLH Nr. 42/2008 i.g.F. vor.

Unsere gute Kenntnis des Territoriums aus der Realisierung von vielfältigen Infrastrukturprojekten sowie fachspezifische Erfahrungen bei Erkennung und Beurteilung von Naturraumprozessen sind die Grundlage für fachlich hochwertige und kompetente Beratung und Bearbeitung bei der Gefahrenzonenplanung.

Gefahrenzonenplanung - EUT, Südtirol